Voraussetzung ist natürlich, dass die jeweils geltenden
Bestimmungen eingehalten werden. Ebenso sind die Zufahrts- und Parkregelungen zu
beachten. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt Flugverbot und/oder Anzeige. (Leider müssen
wir aufgrund einiger schwarzer Schafe zu solchen Mitteln greifen.) Gäste haben
sich zuvor beim Startleiter zu melden. Hierbei erwarten wir die allgemeinen
Regeln der Höflichkeit. Lizenz und Versicherungsnachweis sind unaufgefordert
vorzuzeigen. Die Ausrüstung muss den geltenden Bestimmungen entsprechen. Den
Anweisungen des Startleiters ist Folge zu leisten. Andernfalls erfolgt Anzeige
wegen Verstoßes gegen § 58 LuftVG, was mit einem Bußgeld bis 50.000 €
geahndet werden kann. Wer unsere Fluggelände regelmäßig nutzt, muss
Vereinsmitglied werden.
Wir bitten um Verständnis, das wegen eines Geländekaufs bei einem schönen Flug (liegt im Ermessen der anwesenden Mitglieder) eine Gastgebühr von 5,-- €/Tag erhoben wird - ausgenommen Vereine mit denen wir eine Haltergemeinschaft haben.
Bei starkem Flugbetrieb haben Vereinsmitglieder Vorrang gegenüber Gästen.
